Im Novenber gilt in Bayern ein erneuter Lockdown. Versammlungen können – bis auf wenige Ausnahmen – nicht stattfinden.
Gottesdienste sind so eine gesetzlich vorgesehene Ausnahme. Wir sind sehr dankbar, dass die bayerische Staatsregierung mit dieser Ausnahme das Recht auf freie Religionsausübung schützt.
Natürlich gelten für unseren Gottesdienst die bereits bekannten Infektionsschutzregeln. Details finden sich im Bereich Gottesdienste.